Künstliche Intelligenz und Menschenrechte

Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Forschungsgemeinschaft

 

 

Beschreibung der ARGE

Künstliche Intelligenz (KI) ist mittlerweile allgegenwärtig und hat erheblichen Einfluss auf den Staat, die Gesellschaft und einzelne Menschen. Sie ist essentiell für die Pandemiebewältigung, verändert das Gesundheitswesen und die individuelle Gesundheitsvorsorge, ist unverzichtbar bei der Verkehrssteuerung, übernimmt Teile der Wirtschaftslenkung, etwa bei der Arbeitsmarktverwaltung oder der Rekrutierung für Berufe, wird in der Kriminalitätsbekämpfung und in vielen anderen Lebensbereichen bis hin zur Steuerung individuellen Verhaltens eingesetzt. Die damit verbundenen Chancen sind enorm, allerdings auch die Gefahren und Risiken: Der Einsatz von KI greift in Rechtsgüter ein, die durch das nationale und europäische Verfassungsrecht sowie internationale Menschenrechte geschützt sind, allen voran das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Offen ist, ob das Gefährdungspotenzial auf einzelne Menschenrechte eingrenzbar ist, oder ob es viel grundlegender die gemeinsame Mitte aller Menschenrechte berührt, nämlich die Autonomie der menschlichen Person. Dies wirft die Frage auf, ob und wie KI reguliert ist bzw. zu regulieren wäre, d.h. welche Regulierungsansätze und -möglichkeiten denkbar sind, aber auch, wo die Grenzen der Regulierung liegen.

Diesen Problemen will sich die Arbeitsgemeinschaft „KI und Menschenrechte“ widmen. Sie ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Forschungsgruppe mit einem rechtswissenschaftlichen Fokus. Ihre Forschung soll zu mehr Rechtssicherheit und einem gegenstandsadäquaten Regulierungsrahmen beitragen – einem Regulierungsrahmen, der den Chancen sowie den Gefahren und Risiken der Künstlichen Intelligenz Rechnung trägt.

Tagungen

KI-VO: Exekutive Rechtsetzung, Standardisierung, Zertifizierung und Grundrechte-Folgenabschätzung

11. Juni 2024 


Am 11. Juni 2024 ab 9:15 Uhr findet die dritte Tagung der ÖFG ARGE Künstliche Intelligenz und Menschenrechte am Juridicum Wien DG unter dem Titel „Exekutive Rechtssetzung, Standardisierung, Zertifizierungen und Grundrechte-Folgenabschätzung" statt.

Programm 

Anmeldung bitte an: tanja.krausgruber@univie.ac.at

KI - Menschrechtliche Grundlagen und Grenzen

16. November 2023


Die erste Tagung der ARGE KIMR widmet sich den menschenrechtlichen Grundlagen und Grenzen der KI-Entwicklung und Anwendung. Die behandelten Themen reichen von den sozio-technologischen Grundlagen, über den konkreten Regulierungsansatz der Europäischen Union, bis hin zur (fehlenden) Wirksamkeit einzelner Grund- und Menschenrechte. Bei der Auswahl der Vortragenden wurde besonders darauf geachtet, Nachwuchswissenschaftler:innen in das Tagungsprogramm aufzunehmen. Mit der Einladung von Rostam J. Neuwirth ist es der ARGE darüber hinaus gelungen, einen internationalen Experten zur KI-Regulierung für die Tagung zu gewinnen.

Programm & Anmeldung

Mitglieder der ARGE

Die ARGE wurde 2020 von Walter Berka ins Leben gerufen. Nach intensiven Gesprächen und Diskussionen mit ihm waren wir bemüht, seiner Vision entsprechend, eine interdisziplinäre Forschungsgruppe mit einem rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt zusammenzusetzen. Wir konnten Vertreter:innen verschiedener Generationen und Universitäten für die Arbeitsgruppe gewinnen und mit ihnen ein anspruchsvolles Arbeitsprogramm erstellen.


Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger

Leitung der ARGE, Professorin für Innovation und Öffentliches Recht, Universität Wien


Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer

Stellvertretende Leitung der ARGE, Professor für Öffentliches Recht und Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, Universität Salzburg


Univ.-Prof. Dr. Erika de Wet

Professorin für Internationales Recht, Universität Graz


Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó

Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht, Universität Wien


Dipl.-Ing. Annemarie Hofer

Leitung der Young Section der ARGE, PhD-Studierende Interdisciplinary Legal Studies, Umwelt- und Bioressourcenmanagement, Universität Wien


Univ.-Prof. Dr. Andreas Holzinger

Professor für Digitale Transformation in der intelligenten Land- und Forstwirtschaft, BOKU Wien


Univ.-Prof. Dr. Matthias Kettemann

Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts, Universität Innsbruck


Dr. Sebastian Krempelmeier

Post-Doc, Öffentliches Recht Universität Salzburg


Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer

Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Grundlagen des Rechts, Sigmund Freud Privatuniversität Wien


Mag. Paola Lopez

Uni:Docs Stipendiatin am Institut für Rechtsphilosophie, Mathematik, Universität Wien


Univ.-Prof. Dr. Martina Mara

Professorin für Robopsychology, Universität Linz


Dr. Nikolaus Pöchhacker

Senior Scientist, Technikforschung, Universität Klagenfurt


Dr. Florian Sebastian Werni, BA

Post-Doc, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien

 

 

Young Section

Die Young Section der ÖFG-AG zu „KI und Menschenrechten“ verbindet Nachwuchswissenschaftler:innen aus unterschiedlichen Disziplinen. Ziel ist eine intensive Vernetzung innerhalb der österreichischen Forschungslandschaft, kontinuierliche gemeinsame Publikationstätigkeit im Rahmen der Tagungsbände und eine enge Anbindung an die wissenschaftlichen Tätigkeiten der ÖFG-AG zu „KI und Menschenrechten".

 

Tätigkeiten

  • Gemeinsame Klausuren
  • Gemeinsame Forschungs- und Publikationstätigkeit
  • Internationale Forschungsvernetzung

Veranstaltungen

Heftpräsentation juridikum 2/2024

Künstliche Intelligenz in den Rechtswissenschaften

 

Die Young Section der Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Forschungsgemeinschaft „KI und Menschenrechte” lädt herzlich zur Heftpräsentation am 14.10.2024 von 15:00 bis 17:30 Uhr in der Alten Kapelle (Spitalgasse 2, 1090 Wien) am Campus der Universität Wien ein.

In der aktuellen Ausgabe des juridikum befassen sich Mitglieder der Young Section mit der Frage, wie die rechtswissenschaftliche Forschung zu KI von interdisziplinären Ansätzen profitieren kann und welche methodischen Probleme sich hierbei stellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden im Rahmen einer Podiumsdiskussion von den Autor:innen besprochen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung per Mail an office.eisenberger.id@univie.ac.at bis spätestens 04. Oktober 2024.
Für Verpflegung ist gesorgt!

Programm

Mitglieder der Young Section

Annemarie Hofer

Co-Leitung der Young Section, Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht

 

Sophia Witz

Co-Leitung der Young Section, Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht

 


Angelika Adensamer                 

VICESSE


Cansu Cinar

Universität Wien, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte


Antonia Csuk

Universität Graz, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft


Fabian Fischer

Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgenabschätzung, Wien


Tessa Grosz

Universität Linz, Institut für Legal Gender Studies


Ellen Hagedorn

Universität Wien, Institut für Rechtsphilosophie


Theresa Henne

Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht


David Kaeber

Universität Speyer, Fachbereich Öffentliches Recht, insbesondere Recht der Digitalisierung


Sebastian Krempelmeier

Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches Recht


Paola Lopez

Uni:Docs Stipendiatin am Institut für Rechtsphilosophie, Mathematik, Universität Wien


Lisa Müllner

Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht


Elisabeth Paar

Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht


Katharina Pötz

Universität Wien, Institut für Zivilrecht


Nikolaus Poechhacker

Digital Age Research Center, Universität Klagenfurt


Felicitas Rachinger

Universität Innsbruck, Institut für Theorie und Zukunft des Rechts


Timothée Schmude

Universität Wien, Forschungsverbund Data Science