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Ars Boni 446 Influencer Marketing Recht

Autor(en)
Nikolaus Forgó, Arthur Stadler, Max Königseder
Abstrakt

Was darf/muss man als Influencer/in offenlegen?
Das ist einerseits eine Frage des geltenden Rechts. Andererseits ist dies allerdings auch eine Frage der Beachtung und Durchsetzung des geltenden Rechts. Dabei besteht die Besonderheit, dass Influencer-Marketing zwar ausgesprochen weit verbreitet ist, die Verbreitungskanäle sich aber oft an Jugendliche wenden, bei denen klassische Instrumente der Rechtsdurchsetzung (Abmahnungen, Klagen usw.) eine geringe Rolle spielen.
Wir sprechen mit Dr. Arthur Stadler und Mag. Max Königseder, LL.M. deshalb über die Rechtslage und über die Nicht-Beachtung derselben im Spannungsfeld zwischen Medienrecht, E-Commerce und Jugendschutz.
Dr. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt in Wien, Mag. Max Königseder LL.M. ist Associate in Zürich. Beide haben sich mit Rechtsfragen des Influencer-Marketing in Theorie und Praxis intensiv beschäftigt.

Organisation(en)
Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Forschungsplattform Governance of digital practices
Externe Organisation(en)
Stadler Völkel Rechtsanwälte
Publikationsdatum
10-2023
ÖFOS 2012
505002 Datenschutz
Schlagwörter
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/ec2151da-d89b-4a40-ac61-3e8c2740afb8