Die erste Tagung widmet sich den menschenrechtlichen Grundlagen und Grenzen der KI-Entwicklung und KI-Anwendung. Zunächst soll der Frage nachgegangen werden, welche Menschenrechte durch die Entwicklung und den Einsatz von KI gefährdet sind. Diese reichen vom Grundrecht auf Leben und körperliche Integrität über das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphärenschutz, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit sowie Eigentums- und Erwerbsfreiheit bis hin zur Unschuldsvermutung oder dem Recht auf ein faires Verfahren. Nach Aufbereitung der menschenrechtlichen Grundlagen soll untersucht werden, ob sich aus einzelnen Menschenrechten oder deren Gesamtheit absolute Entwicklungs- oder Einsatzgrenzen ableiten lassen. Mit anderen Worten, ob einzelne KI-Systeme verboten sind oder zu verbieten bzw. zu beschränken wären – etwa Social Scoring-Systeme oder Systeme, die subliminale Techniken einsetzen. Die Ergebnisse der ersten Tagung sollen den Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen der ARGE bilden.
Das Programm sowie die Anmeldung finden Sie hier: Programm KI – Menschenrechtliche Grundlagen und Grenzen
Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft finden Sie hier: ÖFG-AG "KI und Menschenrechte"