Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde im Februar 2023 ins nationale Recht umgesetzt und damit ein neues sektorübergreifendes Schutzrecht für Hinweisgeber geschaffen. Nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz ("HSchG") müssen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bis Ende August interne Meldestellen einrichten. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wurde diese Frist bis 17. Dezember 2023 verlängert.
Aus diesem Anlass organisiert die Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit dem Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht eine Veranstaltung, bei der die Umsetzung von spezifischen Vorgaben in das nationale Recht (z.B. Konzernausnahme, Verwaltungsstrafen) und deren Implementierung in den Unternehmen diskutiert werden (z.B. digitaler Meldekanal, Umgang mit anonymen Meldungen).
Speaker:innen
Impulsreferat
- Mag. Walter NEUBAUER, Leiter der Gruppe II/B (Arbeitsrecht) im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Panel
- Dr. Natalie SÉGUR-CABANAC, Expertin für Regulierung, Compliance und Datenschutz
- Mag. Wolfram HITZ, Arbeitsrechtsexperte Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting
- RA MMag.Sabine FEHRINGER, DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH, Partnerin
Location
Dienstag, 17.10.2023, 17:30 - 19:30 / Dachgeschoss Juridicum, Schottenbastei 10-16 A-1010 Wien
Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung hier.
Organisator:innen
- Mag. Ursula ILLIBAUER, Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting
- Univ.-Ass. Dr. Žiga ŠKORJANC, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien