Dissertationsvereinbarungen mit Professor Forgó
Es werden nur Personen und Arbeiten betreut, deren wissenschaftliche Leistungsfähigkeit und Anschlussfähigkeit an die Arbeiten des Instituts aufgrund von eigenen Vorerfahrungen einschätzbar sind. Eine Dissertationsvereinbarung mit Professor Forgó wird daher nur nach dem erfolgreichen Durchlaufen eines zweiphasigen Prozesses abgeschlossen.
In der ersten Phase machen Sie sich bitte persönlich - auch mit einer schriftlichen Arbeit - mit uns bekannt. Dies ist im Rahmen des Universitätslehrgangs für Informations- und Medienrecht und/oder im Rahmen eines Seminars (je nach individueller Sachlage für Diplomand*innen oder Dissertant*innen) möglich.
Nach erfolgreichem Durchlaufen dieser Phase sind das vorgeschlagene Thema und die individuellen Arbeitsschritte und -planungen erneut in einem Seminar, diesmal zwingend für Dissertant*innen, vorzustellen, öffentlich zu verteidigen und schriftlich auszuarbeiten.
Erst nach erfolgreichem Durchlaufen auch dieser Phase und nach einem individuellen Gespräch zur weiteren Vorgangsweise (mit Themen wie Zeitrahmen, Finanzierbarkeit, Einpassen des Projekts in die individuelle Karriereplanung sowie in die Forschungsschwerpunkte des Instituts) besteht die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss einer Dissertationsvereinbarung.
In der Schreibphase erwarten wir, dass Sie mit dem Institut regelmäßig Kontakt halten - insbesondere durch Teilnahme an Dissertant*innenseminaren und an weiteren wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts.