Das EU-Datengesetz („Data Act“) soll Hindernisse beseitigen, die dem effektiven Zugang von Unternehmen zu Daten entgegen stehen. Daraus ergeben sich eine Vielzahl an Verpflichtungen zur Übertragung von Maschinendaten an Endkunden und Vertragspartner, wobei Verletzungen unter sensiblen Strafandrohungen stehen.
Christiane Wendehorst gilt als international anerkannte Datenrechtsexpertin: Das von ihr im Rahmen der „ALI-ELI Principles for a Data Economy" entwickelte Konzept der Rechte an gemeinsam erzeugten Daten („rights in co-generated data") liegt dem Vorschlag für ein EU-Datengesetz zugrunde und wurde vorher schon von der Datenethikkommission der Deutschen Bundesregierung (DEK), dem Sekretariat von UNCITRAL, der Global Partnership on AI (GPAI) und von der Europäischen Kommission in ihrer Datenstrategie aufgegriffen. Wendehorst ist Mitglied der Expertengruppe der Europäischen Kommission, welche Mustervertragsbedingungen für das EU-Datengesetz erarbeitet.
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