Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst wurde vom BDI eingeladen, das vom American Law Institute (ALI) und vom European Law Institute (ELI) gemeinsam geführte Projekt Principles for a Data Economy vorzustellen. Der aktuelle Entwurf der Principles wurde zuletzt bei der heurigen Jahreskonferenz des European Law Institutes im September diskutiert. Im Zuge ihres Vortrages verschaffte Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst dem Rechtsausschuss einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Principles, die sich insbesondere mit verschiedenen Vertragsarten und Rechten diverser Akteure in der Datenwirtschaft beschäftigen.
Die folgende Diskussion mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses drehte sich zum einen um die unterschiedlichen Arten der Bereitstellung von Daten (zB vollständiger Datentransfer oder lediglich Zugriff zu Daten in einer geschützten Umgebung). Der zweite Teil der Principles widmet sich der Ausgestaltung genau solcher Verträge und sieht hierfür fünf verschiedene Vertragstypen vor (zB „contracts for the transfer of data“, „contracts for access to data“). Weiters wurde in der Diskussion noch einmal die Bedeutung von Verträgen mit Datentreuhändern hervorgehoben. Datentreuhänder können maßgeblich zur besseren Verwaltung von und Wertschöpfung durch Daten beitragen, und insbesondere natürlichen Personen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten einräumen (zB über sogenannte Personal Information Management Systems, die die Verwaltung von personenbezogenen Daten vereinfachen können).
Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst arbeitet derzeit gemeinsam mit Neil Cohen an einer überarbeiteten Fassung, die bereits Anfang 2021 beim Council Meeting des American Law Institute präsentiert werden soll.