Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Löschung von Hasspostings im Internet (siehe Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-18/18 Glawischnig-Piesczek) wirft viele Fragen auf: Wie soll eine weltweite Löschung funktionieren? Besteht die Gefahr von Privatjudikatur von Internetkonzernen? Soll es die Aufgabe von privaten Anbietern sein zu entscheiden wann ein Hasskommentar oder sinngleicher Kommentar vorliegt? Professor Nikolaus Forgó nimmt zu diesen Fragen im Ö1 Mittagsjournal "Facebook: Viele Fragen nach EuGH-Urteil" (12:28) Stellung.