Gem § 15 Abs 1 Z 7 DSG, BGBl. I Nr. 165/1999, hat der Datenschutzrat nach dessen Konstituierung jeder Legislaturperiode zwei Experten aus dem Bereich des Datenschutzes zu Mitgliedern des Datenschutzrats zu ernennen. Diese Freude als Expertenmitglied in den Datenschutzrat aufgenommen zu werden, wurde Univ.-Prof. Nikolaus Forgó mit Mitte des Jahres 2018 zuteil.
Die Aufgaben des Datenschutzrats bestehen darin, zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Datenschutz Stellung zu nehmen, die einheitliche Fortentwicklung des Datenschutzes zu fördern und die Bundesregierung in rechtspolitischer Hinsicht bei datenschutzrechtlich relevanten Vorhaben zu beraten.
Organisatorisch ist der Datenschutzrat beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eingegliedert, auf dessen Website weitere Informationen gefunden werden können.
Univ.-Prof. Nikolaus Forgó: Ernennung zum Expertenmitglied des Datenschutzrats
24.07.2018