Stellungnahme zu zwei Referentenentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

01.12.2020

Am 30. November 2020 nahm Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst Stellung zu den Entwürfen des BMJV in Deutschland zur Umsetzung der Richtlinien über digitale Inhalte und zur Modernisierung des Verbraucherschutzrechts.

Das BMJV hat im Oktober 2020 zwei Referentenentwürfe für Gesetzee zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union veröffentlicht. Diese enthalten unter anderem Rgelungen zur Bereitstellung von Apps, sozialen Netzwerken und anderen digitalen Leistungen und zu Online-Marktplätzen. Die Volltextversionen der Entwürfe sind über den nachstehenden Link abrufbar: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Bereitsstellung_digitaler_Inhalte.html 

Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst war zur Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens aufgefordert worden. Sie hebt darin besonders positiv hervor, dass der Entwurf eines § 327q BGB die vertragsrechtlichen Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen von Verbrauchern regelt. Sie unterbreitet zahlreiche Vorschläge für eine bessere Strukturierung von § 312 BGB sowie betreffend Struktur und Richtlinienkonformität von §§ 327 ff BGB.

Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst hat auch gerade am 27.11.2020 bei einer Tagung der Universität Innsbruck (in Kooperation mit dem European Law Institute) einen Vortrag zum Thema „Umsetzung der Digitale Inhalte-Richtlinie in Österreich“ gehalten und sich zum Umsetzungsprozess der Richtlinie (EU) 2019/770 in Österreich geäußert. Mehr Informationen zur Tagung finden Sie unter: https://www.uibk.ac.at/events/info/2020/tagung-umsetzung-der-warenkauf-richtlinie