Im Herbst 2022 präsentierte die Europäische Kommission zwei Richtlinienvorschläge zum Haftungsrecht, welche seitdem auch in Österreich intensiv diskutiert werden. Es handelt sich dabei einerseits um den Vorschlag für eine neue Produkthaftungsrichtlinie, COM(2022) 495 final, und andererseits um den Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für künstliche Intelligenz, COM(2022) 496 final.
Wendehorst war als Digitalisierungsexpertin u.a. als Mitglied einer Expertengruppe der Europäischen Kommission, als Gutachterin für EU-Institutionen sowie als Vorsitzende einer Arbeitsgruppe des European Law Institutes (ELI) an den Vorüberlegungen zu den RL-Vorschlägen wesentlich beteiligt. Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung der Vorschläge formulierte die ELI-Arbeitsgruppe einen Entwurf für eine überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie (ELI Draft of a Revised Product Liability Directive) und bezieht nun in einem Feedback Stellung zum Vorschlag der Kommission.
Christiane Wendehorst wird bei einem Vortrag, organisiert von der Wiener Juristischen Gesellschaft, die beiden Richtlinienvorschläge kritisch analysieren und dabei die Bedeutung der Vorschläge für das österreichische Haftungsrecht sowie den Reformbedarf auf nationaler Ebene beleuchten.
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