Die gegenwärtige Praxis des Datenschutzrechts wird oft weder dem Schutz der Betroffenen noch den Bedürfnissen der datengetriebenen Wirtschaft und Forschung gerecht: einerseits ist die Kontrolle über die eigenen Daten mangels Dokumentation erteilter Einwilligungen meist reine Fiktion und können Betroffene ihre Rechte gegenüber einer Vielzahl weitgehend unbekannter Verantwortlicher überhaupt nicht effektiv durchsetzen. Andererseits stellen die jederzeitigen Widerruflichkeit der Einwilligung und Unklarheiten in Bezug auf die Freiwilligkeit für Verantwortliche erhebliche Hindernisse für die längerfriste Nutzung von Daten – zB für die Gesundheitsforschung – dar. Als möglichen Lösungsweg plädiert Prof. Wendehorst schon seit einigen Jahren für innovative Datenmanagement- und Datentreuhandsysteme. Dafür wären allerdings wenige mutige Eingriffe von Seiten des Gesetzgebers notwendig.