Privacy goes iconic – mit diesem Motto sind Anfang November rund 20 Jusstudierende unserer Fakultät und ebenso viele Studierende der Klasse Kartak für Grafik Design der Universität für angewandte Kunst Wien in das Projekt Datenschutzicons gestartet. Initiiert wurde das Projekt vom Datenschutzbeauftragen der Angewandten, Alexander Albrecht. Neben ihm und Oliver Kartak von der Universität für angewandte Kunst waren auch Peter Purgathofer von der Human Computer Interaction Group der TU Wien sowie Nikolaus Forgó von unserem Institut im Organisationsteam. Nach einem datenschutzrechtlichen Briefing bei der Kick-off-Veranstaltung von Johanna Göschlberger und Sebastian Weny waren die rechtlichen Anforderungen schnell klar: Nach Art 12 Abs 7 DSGVO können die datenschutzrechtlichen Informationspflichten an Betroffene auch „in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln.“ Der Normgeber wollte also schnelle und vor allem einfache Aufklärung über die wichtigsten Informationen der Datenverarbeitung und die Rechte der Nutzer. Auf der Design Seite legte Oliver Kartak die Ziele fest: Betroffene Personen sollen auf einen Blick erfahren können, welche Risiken mit der Datenverarbeitung verbunden sind. „Risk-based approach“ würde in den kommenden Wochen noch zu seinem Stehsatz werden.
Die zehn Teams waren schnell gebildet und schon startete der interdisziplinäre Dialog. Bereits nach wenigen Minuten wurden gestalterische Ideen und rechtliche Argumente ausgetauscht und sogar schon erste Entwürfe gezeichnet.
In den darauffolgenden vier Wochen wurde fleißig gearbeitet. Die JuristInnen hatten die Aufgabe, die Wertungen der DSGVO nachzuvollziehen und zu überlegen welche Informationen für den Betroffenen so wichtig sind, dass sie es verdient hatten, als Icons dargestellt zu werden. Was ist dem User wichtig? Was muss er gleich auf den ersten Blick erkennen können? Welche rechtlichen Gründe gibt es für die Auswahl? Die DesignerInnen mussten die abstrakten rechtlichen Konzepte für Betroffene greifbar und nachvollziehbar machen und die verschiedenen Ideen in einheitliche Formen gießen. Mittwoch, 10 Uhr wurde zu einem Fixpunkt, bei dem – sowohl juristisch als auch grafisch – Ideen und Feedback ausgetauscht wurden. Das Lehrendenteam unterstützte und schärfte nach: Warum habt ihr dieses Symbol ausgewählt? Ist es auch klein noch gut erkennbar? Ist das Design inklusiv?
Die Deadline, der alle entgegenfieberten, war der 11. Dezember – der Tag der Präsentation. Die hochkarätige Jury bestehend aus Alexander Albrecht, Oliver Kartak, Peter Purgathofer, Nikolaus Forgó und Erwin Bauer verfolgte die Präsentationen der Studierenden aufmerksam und stellte kritische Fragen zu den Designs. Nach den traditionellen Abschlusskrapfen im Anschluss an die Präsentationen ist nun Zeit für die Beratungen der Jury. Im neuen Jahr werden wir wissen, wessen Projekt weiterverfolgt, angepasst, überarbeitet und – wer weiß – vielleicht schon bald als Set von standardisierten Bildsymbolen im Amtsblatt der Union veröffentlicht wird.