Künstliche Intelligenz und andere Algorithmen finden immer mehr Verwendung auch in der staatlichen Verwaltung. Sie können die Arbeit der Verwaltung erleichtern und verbessern, bringen aber auch neue Risiken mit sich. Mittlerweile gibt es daher eine stattliche Zahl von Empfehlungen zu einem reflektierten Umgang mit ihnen. Konkrete Regelungen sind aber rar.
Die Tagung will die Grundprobleme, die die Verwendung der neuen Techniken gerade in der Verwaltung aufwirft, identifizieren, an einzelnen Anwendungen veranschaulichen, und auf dieser Grundlage bereits ausgearbeitete Vorschläge für rechtliche Regelungen analysieren und bewerten.
Programm
Mitwirkende
Jonathan Dollinger, akademischer Mitarbeiter, Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Europäischem Verwaltungs-, Informations- und Umweltrecht, Universität Freiburg
Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel, Institut für Finanzrecht, Universität Graz
Univ.-Prof.in Dr.in Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE), Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien
Tamara Favaro, Assistant Professor in Economic Law, Universität Pisa
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien
Yordanka Ivanova, Legal and Policy Officer, DG Connect, European Commission
Matthias Lichtenthaler, Assessor iuris, Leiter Digital Government & Innovation, Bundesrechenzentrum, Wien
Univ.-Prof. Dr. Franz Merli, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien
Prof. Dr. Jens-Peter Schneider, Institut für Medien- und Informationsrecht, Universität Freiburg
Vizerektor Univ.-Prof. Dipl.Geoökol. Dr. Karsten Schulz, Institut für Hydrologie und Wasserwirtschaft, Universität für Bodenkultur Wien
Assoc. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Vorraber, Institut für Maschinenbau- und Betriebsinformatik, Technische Universität Graz
Univ.-Prof.in Dr.in Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.), Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Institut für Zivilrecht, Universität Wien
Anmeldung bis 18.04. per Mail an info.staatsrecht@univie.ac.at