Wie viele andere neue europäische Digitalrechtsakte verfolgt die KI-VO einen risikobasierten Ansatz. Ergänzt und überlagert werden diese Digitalrechtsakte jedoch durch die DSGVO, die alle Akteure unabhängig von Größe und Risikoniveau gleichermaßen betrifft. Es stellt sich die Frage, ob die DSGVO die risikobasierten und asymmetrischen Ansätze unterläuft. Zudem ist das geltende Datenschutzrecht nicht gut auf die Entwicklungen im Bereich künstlicher Intelligenz (KI) abgestimmt.
Christiane Wendehorst stellte in ihrem Vortrag einen Entwurf für eine "KI-Datenschutz-VO" https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Wendehorst/Workshop_Datenschutz/Draft_AI_Data_Protection_Regulation_WENDEHORST_24-12-20.pdf vor, die diese Probleme lösen soll.