Wer haftet, wenn ein autonom fahrendes Fahrzeug von der Straße abkommt und eine Passantin verletzt? Und was passiert, wenn eine Software eine Bankkundin fälschlicherweise als kreditunwürdig einstuft?
Mit diesen und vielen weiteren spannenden Fragen beschäftigte sich Wendehorst im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten zum Haftungsrecht bei Künstlicher Intelligenz.
So hat sie als Mitglied einer Expertengruppe der Europäischen Union den Report „Liability for AI and other Emerging Digital Technologies“ u.a. mit namhaften Expert:innen wie Bernhard Koch und Piotr Machnikowski mitverfasst. Außerdem hat Wendehorst gemeinsam mit Yannic Duller eine Studie für die Europäische Kommission verfasst, welche die Sicherheits- und Haftungsbedingungen bei Software untersucht.
Danke an alle Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg für den spannenden Austausch!
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