Die KI-Verordnung kann fast nichts oder fast alles erfassen

10.06.2024

Christiane Wendehorst gab ein Interview für „Die Presse“ über die jüngsten EU-Regelungen über künstliche Intelligenz, das im Rechtspanorama am 10.6.2024 abgedruckt ist.

Obgleich kaum ein Rechtsakt in den letzten Jahren so viel Aufmerksamkeit erlangt hat wie die KI-Verordnung, herrscht erstaunliche Ungewissheit, was der Rechtsakt eigentlich genau erfasst. Christiane Wendehorst gab ein Interview für „Die Presse“ über die jüngsten EU-Regelungen über künstliche Intelligenz, das im Rechtspanorama am 10.6.2024 abgedruckt ist. Sie spricht darin auch über den von ihr gemeinsam mit dem KI-Experten Bernhard Nessler entwickelten „Drei-Faktor-Ansatz“, der helfen könnte, den Begriff des „KI-Systems“ sinnvoll auszufüllen.

Im Volltext zu lesen ist das Interview hier: digital.diepresse.com/ccidist-replica-reader/?epub=https://digital.diepresse.com/ccidist-ws/dp/dp_die-presse/issues/107610/&page=1 (gegebenenfalls nur mit Abonnement möglich).

© APA/T. Steinmaurer