Als ehemalige Co-Vorsitzende der Datenethikkommission reflektierte Christiane Wendehorst in ihrem Vortrag über die Ergebnisse der Kommission, welche 2019 zusammengefasst in einem Gutachten an die deutsche Bundesregierung übergeben wurden. Das Gutachten enthält ethische Leitlinien und konkrete Handlungsempfehlungen u.a. zu Künstlicher Intelligenz und dem Umgang mit Daten.
Die Datenethikkommission kann einen großen Erfolg verzeichnen! Denn der EU-Gesetzgeber hat sich an den Handlungsempfehlungen sowohl betreffend Daten als auch algorithmischen Systeme an den theoretischen Konzepten der Kommission orientiert. Aus diesem Grund müssten die Empfehlungen mittlerweile entweder als „erledigt“ markiert oder in der Formulierung erheblich angepasst werden.
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