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Datenschutz-Folgenabschätzung und Grundrechte-Folgenabschätzung in der KI-Forschung

Autor(en)
Michael Schmidbauer, Saskia Kaltenbrunner
Abstrakt

Art 35 DSGVO ordnet an, für bestimmte Datenverarbeitungsprozesse eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Datenschutzbehörden können gem Art 35 Abs 5 jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht konkretisieren. Die österreichische Datenschutzbehörde hat danach in der sog „Whitelist“ (DSFA-AV) eine breit formulierte Ausnahme für Datenverarbeitung im Forschungskontext eingeführt. Dieser Beitrag untersucht die Anwendbarkeit dieser Ausnahme auf Forschung an KI-Systemen sowie Überschneidungen zwischen der DSFA und der Grundrechte-Folgenabschätzung gem Art 27 KI-VO, auch in Bezug auf Forschungsprivilegien in der KI-VO.

Organisation(en)
Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht
Journal
JusIT : Zeitschrift für IT-Recht, Rechtsinformation, Datenschutz
Seiten
192-198
Anzahl der Seiten
7
Publikationsdatum
10-2024
Peer-reviewed
Ja
ÖFOS 2012
505002 Datenschutz, 505003 Europarecht
Schlagwörter
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/a28096dd-88e3-4e3f-a332-5a95a8edde1a