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Gutachten der Datenethikkommission

Autor(en)
, Christiane Woopen, Christiane Wendehorst
Abstrakt

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft tiefgreifend. Neuartige datenbasierte Technologien können für das Leben des Einzelnen und das gesellschaftliche Zusammenleben Nutzen stiften, die Produktivität der Wirtschaft steigern, zu mehr Nachhaltigkeit und zu grundlegenden Fortschritten in der Wissenschaft beitragen. Gleichzeitig zeigen sich jedoch auch Risiken der Digitalisierung für grundlegende Rechte und Freiheiten. Es stellen sich damit zahlreiche ethische und rechtliche Fragen, in deren Mittelpunkt die gewünschte Rolle und die Gestaltung der neuen Technologien stehen. Wenn der digitale Wandel dem Wohl der gesamten Gesellschaft dienen soll, müssen sich Gesellschaft und Politik mit der Gestaltung datenbasierter Technologien einschließlich der Künstlichen Intelligenz (KI) befassen.
Die Bundesregierung hat am 18. Juli 2018 die Datenethikkommission (DEK) eingesetzt. Sie erhielt den Auftrag, innerhalb eines Jahres ethische Maßstäbe und Leitlinien sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter zu entwickeln. Dazu hat die Bundesregierung der DEK Leitfragen an die Hand gegeben, die sich auf die drei Themenfelder Algorithmenbasierte Prognose- und Entscheidungsprozesse (ADM), KI und Daten konzentrieren. Aus Sicht der DEK ist allerdings KI lediglich eine besondere Ausprägung algorithmischer Systeme und teilt viele ethisch und rechtlich relevante Eigenschaften mit anderen Arten solcher Systeme, weshalb die DEK ihre Ausführungen auf Daten und algorithmische Systeme allgemein bezieht.

Organisation(en)
Institut für Zivilrecht
Anzahl der Seiten
235
Publikationsdatum
10-2019
ÖFOS 2012
505013 Privatrecht
Link zum Portal
https://ucrisportal.univie.ac.at/de/publications/6abc37e6-b7b4-4f4e-8a1d-8d0cdf384ff6