Derzeit steht eine große Novelle zum Urheberrechtsgesetz an. Bis 7. Juni 2021 wird die Richtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (ABl L 130/92 - DSM-RL) umzusetzen sein. Sie enthält maßgebliche Vorgaben zum Urhebervertragsrecht, das in Österreich bislang nur rudimentär geregelt ist. Die legistischen Vorarbeiten zur Umsetzung haben bereits begonnen.
Unter Beteiligung des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht, des Universitätslehrgangs für Informations- und Medienrecht sowie des Kompetenzzentrums für Geistiges Eigentum wird sich im Dachgeschoß des Juridicums den zentralen Themen des (neu zu fassenden) Urhebervertragsrechts gewidmet und - mit einem rechtsvergleichenden Blick auf die urhebervertragsrechtlichen Normen in Deutschland - die Umsetzungsmöglichkeiten im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit, Schutz der Rechteinhaber und Wahrung der Interessen der Verwerter und Nutzer ausgelotet.
Es werden vier Impulsvorträge von unterschiedlichen ExpertInnen gehalten inklusive anschließender Diskussion, moderiert von Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko und Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó.
Die Vortragenden werden sein:
- Univ.-Prof. Dr. Christiane WENDEHORST, LL.M. (Cantab.) (Universität Wien) zum Thema "Der Grundsatz der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung"
- Dr. Christian HANDIG (Wirtschaftskammer Wien) zum Thema "Transparenzpflicht"
- Univ.-Prof. Dr. Christian HEINZE, LL.M. (Cantab.) (Institute for Legal Informatics, Universität Hannover) zum Thema "Vertragsanpassungsmechanismus und Widerrufsrecht"
- RA Dr. Dominik HOFMARCHER (Schönherr Rechtsanwälte GmbH) zum Thema "Kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung"
Anschließend wird ab 19 Uhr auf ein Buffet im Dachgeschoß eingeladen.
Um Anmeldung wird gebeten unter ID-organisation@univie.ac.at.
Einen one-pager finden Sie hier.