In diesem Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof über die Verfassungskonformität einer außergewöhnlichen Beleihungskonstruktion im Gesundheitsplanungsrecht entschieden. Das Erkenntnis betrifft die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Gesundheits(planungs)rechts sowie Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung und der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Beleihungen. Nach einer Skizze der Ausgestaltung der Beleihungskonstruktion werden die Ergebnisse des Erkenntnisses im Beitrag zusammengefasst wiedergegeben; danach werden drei verfassungsrechtliche Probleme herausgegriffen, die sich bei der Beleihung im Bundesstaat stellen.
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