Die „Münster Kolloquien“ befassen sich mit den Herausforderungen, denen sich das EU-Recht durch den Übergang zur digitalen Wirtschaft stellen muss. Sie bringen renommierte Jurist*innen aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Interessensvertretungen zusammen, um zentrale Fragen des EU-Digitalrechts, wie etwa zur Künstlichen Intelligenz, zu diskutieren.
Die von Professor Wendehorst entwickelten und u.a. im Rahmen des Kolloquiums diskutierten „Principles for AI in Contracting“ bilden einen umfassenden Vorschlag für rechtliche Grundsätze, die die Anwendung des bestehenden Rechts und die Entwicklung neuen Rechts im Zusammenhang mit automatisierten Vertragsabschlüssen leiten sollen. Institutionen wie etwa UNCITRAL haben sich bereits maßgeblich auf die Arbeit von Frau Professor Wendehorst gestützt. Eine aktuelle Version davon finden Sie hier: mlac_en.pdf