Künstliche Intelligenz und Menschenrechte
Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Forschungsgemeinschaft
Beschreibung der ARGE
Künstliche Intelligenz (KI) ist mittlerweile allgegenwärtig und hat erheblichen Einfluss auf den Staat, die Gesellschaft und einzelne Menschen. Sie ist essentiell für die Pandemiebewältigung, verändert das Gesundheitswesen und die individuelle Gesundheitsvorsorge, ist unverzichtbar bei der Verkehrssteuerung, übernimmt Teile der Wirtschaftslenkung, etwa bei der Arbeitsmarktverwaltung oder der Rekrutierung für Berufe, wird in der Kriminalitätsbekämpfung und in vielen anderen Lebensbereichen bis hin zur Steuerung individuellen Verhaltens eingesetzt. Die damit verbundenen Chancen sind enorm, allerdings auch die Gefahren und Risiken: Der Einsatz von KI greift in Rechtsgüter ein, die durch das nationale und europäische Verfassungsrecht sowie internationale Menschenrechte geschützt sind, allen voran das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre. Offen ist, ob das Gefährdungspotenzial auf einzelne Menschenrechte eingrenzbar ist, oder ob es viel grundlegender die gemeinsame Mitte aller Menschenrechte berührt, nämlich die Autonomie der menschlichen Person. Dies wirft die Frage auf, ob und wie KI reguliert ist bzw. zu regulieren wäre, d.h. welche Regulierungsansätze und -möglichkeiten denkbar sind, aber auch, wo die Grenzen der Regulierung liegen.
Diesen Problemen will sich die Arbeitsgemeinschaft „KI und Menschenrechte“ widmen. Sie ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Forschungsgruppe mit einem rechtswissenschaftlichen Fokus. Ihre Forschung soll zu mehr Rechtssicherheit und einem gegenstandsadäquaten Regulierungsrahmen beitragen – einem Regulierungsrahmen, der den Chancen sowie den Gefahren und Risiken der Künstlichen Intelligenz Rechnung trägt.
Tagungen
KI - Menschrechtliche Grundlagen und Grenzen
16. November 2023
Die erste Tagung der ARGE KIMR widmet sich den menschenrechtlichen Grundlagen und Grenzen der KI-Entwicklung und Anwendung. Die behandelten Themen reichen von den sozio-technologischen Grundlagen, über den konkreten Regulierungsansatz der Europäischen Union, bis hin zur (fehlenden) Wirksamkeit einzelner Grund- und Menschenrechte. Bei der Auswahl der Vortragenden wurde besonders darauf geachtet, Nachwuchswissenschaftler:innen in das Tagungsprogramm aufzunehmen. Mit der Einladung von Rostam J. Neuwirth ist es der ARGE darüber hinaus gelungen, einen internationalen Experten zur KI-Regulierung für die Tagung zu gewinnen.
Programm & Anmeldung
Mitglieder der ARGE
Die ARGE wurde 2020 von Walter Berka ins Leben gerufen. Nach intensiven Gesprächen und Diskussionen mit ihm waren wir bemüht, seiner Vision entsprechend, eine interdisziplinäre Forschungsgruppe mit einem rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt zusammenzusetzen. Wir konnten Vertreter:innen verschiedener Generationen und Universitäten für die Arbeitsgruppe gewinnen und mit ihnen ein anspruchsvolles Arbeitsprogramm erstellen.
Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger
Leitung der ARGE, Professorin für Innovation und Öffentliches Recht, Universität Wien
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
Stellvertretende Leitung der ARGE, Professor für Öffentliches Recht und Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte, Universität Salzburg
Professorin für Internationales Recht, Universität Graz
Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Forgó
Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht, Universität Wien
Leitung der Young Section der ARGE, PhD-Studierende Interdisciplinary Legal Studies, Umwelt- und Bioressourcenmanagement, Universität Wien
Univ.-Prof. Dr. Andreas Holzinger
Professor für Digitale Transformation in der intelligenten Land- und Forstwirtschaft, BOKU Wien
Univ.-Prof. Dr. Matthias Kettemann
Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts, Universität Innsbruck
Post-Doc, Öffentliches Recht Universität Salzburg
Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer
Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Grundlagen des Rechts, Sigmund Freud Privatuniversität Wien
Uni:Docs Stipendiatin am Institut für Rechtsphilosophie, Mathematik, Universität Wien
Professorin für Robopsychology, Universität Linz
Senior Scientist, Technikforschung, Universität Klagenfurt
Dr. Florian Sebastian Werni, BA
Post-Doc, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, Universität Wien
Young Section
Die Young Section der ÖFG-AG zu „KI und Menschenrechten“ verbindet Nachwuchswissenschaftler:innen aus unterschiedlichen Disziplinen. Ziel ist eine intensive Vernetzung innerhalb der österreichischen Forschungslandschaft, kontinuierliche gemeinsame Publikationstätigkeit im Rahmen der Tagungsbände und eine enge Anbindung an die wissenschaftlichen Tätigkeiten der ÖFG-AG zu „KI und Menschenrechten".
Tätigkeiten
- Gemeinsame Klausuren
- Gemeinsame Forschungs- und Publikationstätigkeit
- Internationale Forschungsvernetzung
Mitglieder der Young Section
Leitung der Young Section, Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht
VICESSE
Universität Wien, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte
Universität Graz, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
Universität für angewandte Kunst, Wien
Universität Linz, Institut für Legal Gender Studies
Universität Wien, Institut für Rechtsphilosophie
Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht
Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches Recht
Uni:Docs Stipendiatin am Institut für Rechtsphilosophie, Mathematik, Universität Wien
Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Universität Wien, Institut für Zivilrecht
Digital Age Research Center, Universität Klagenfurt
Universität Innsbruck, Institut für Theorie und Zukunft des Rechts
Universität Wien, Forschungsverbund Data Science
Universität Wien, Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht