KU 030562: Direkt aus Brüssel: Aktuelle Fragen des Europarechts

Der Kurs „Direkt aus Brüssel: Aktuelle Fragen des Europarechts“ richtet sich an Studierende mit Grundkenntnissen im Europarecht, die ihre Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen. 

In jeder Einheit werden 1-2 aktuelle Fälle des Europarechts behandelt, die direkt der Praxis der EU-Institutionen und/oder der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entnommen sind. Anhand des Texts des EU-Primärrechts werden die jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften identifiziert und nach europarechtlicher Methodik ausgelegt. Auf relevantes EU-Sekundärrecht wird, soweit erforderlich und zeitlich möglich, eingegangen. 

Da die in der Vorlesung behandelten Fälle der Aktualität entnommen werden, werden die entsprechenden Texte und Materialien in der Regel erst am Tag vor dem Vorlesungstermin hochgeladen. 

Wer an der Vorlesung bereits in einem der vergangenen Semester teilgenommen hat, kann dies – soweit noch Plätze vorhanden sind – erneut tun, da selbstverständlich in jedem Semester neue aktuelle Fälle besprochen werden. Im Sommersemester 2024 können insbesondere Fälle aus dem EU-Nachhaltigkeitsrecht (Klima-, Umwelt- und Energierecht), dem EU-Digitalisierungsrecht, dem Recht der Wirtschafts- und Währungsunion, dem Asyl- und Migrationsrecht sowie dem institutionellen Europarecht erwartet werden, auch wenn die Aktualität auch andere Themen in die Vorlesung tragen kann.

Die in der Vorlesung erworbenen Kenntnisse sind Gegenstand einer Abschlussklausur, die unter „open book“-Bedingungen online zu absolvieren ist. Die Abschlussbewertung der Kursteilnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Klausurleistung sowie der Mitarbeit in der Vorlesung.

Für die sinnvolle Teilnahme an der Vorlesung ist das Mitführen eines aktuellen konsolidierten Textes der EU-Verträge (EUV, AEUV, Protokolle und Charta) unbedingt erforderlich. Dieser kann von der Website des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union als PDF-Dokument hier kostenlos heruntergeladen werden.

Prof. Dr. Martin Selmayr, der die Vorlesung hält, ist ein erfahrener EU-Diplomat und ausgewiesener Europarechtsexperte, der u.a. als Kabinettchef von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, als Generalsekretär der Europäischen Kommission und zuletzt als EU-Botschafter in Österreich tätig war. Er ist im Sommersemester Gastprofessor für Europarecht am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien und lehrt zudem Europarecht an der Universität des Saarlandes, der Donau-Universität Krems und der Universität Passau, wo er Wissenschaftlicher Direktor des Centrums für Europarechts ist. In der Vorlesung vertritt Prof. Dr. Selmayr ausschließlich seine persönliche Auffassung als Wissenschaftler, die nicht notwendig der amtlichen Rechtsauffassung der Europäischen Kommission entspricht.

Die Anmeldung ist via u:find bis zum 26. Februar 2024 möglich.