Abstract:

 

Das Artikel 11 e-Privacy Gutachten ist ein extern gefördertes Projekt. Das rechtliche Gutachten enthält eine detaillierte Analyse der in Art. 11 der vorgeschlagenen Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (ePR) inklusive der enthaltenen Wortwahl und den rechtlichen Prinzipien. Zusätzlich werden die Verbindungen und Beziehungen zwischen der ePR und analogen EU-Gesetzgebungsakten, insbesondere der Verordnung 679/2016/EU (DSGVO) und der Richtlinie 680/2016/EU (Strafverfolgungsrichtlinie; engl. Law Enforcement Directive, LED). Darüber hinaus wurde ein besonderer Fokus auf das Problem der Datenspeicherung sowie gesamt auf die Konformität mit den EU-Grundrechten gelegt. Die notwendige Verknüpfung zwischen den Grundrechten und den mit ihnen einhergehenden Einschränkungen wurden außerdem in Verbindung mit den Absichten der Gesetzgebungsorgane untersucht.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie in ucris.

 

 

An diesem Projekt haben folgende Experten des Instituts gearbeitet: