Die Veranstaltung fand am 4. November in der Bayerischen Vertretung in Berlin statt. Anlass für diese waren die jüngst erlassenen Richtlinien 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungenund 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, welche bis zum 1. Juli 2021 umzusetzen und ab 1. Jänner 2022 anzuwenden sind.
Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst hielt den Impulsvortrag zum ersten Block der Veranstaltung hinsichtlich der Verbraucherrechte bei Waren mit digitalen Inhalten und erörterte dabei vor allem die wichtigsten Neuregelungen in der RL 2019/770.