Im kommenden Jahr soll die Pilotphase des GPS-Ticketing Systems starten. Per App können sich Passagiere beim Ein-und Aussteigen in den Zug ein-und auschecken. Neben Personen-und Zahlungsdaten, werden auch Sensor- und Standortdaten für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gespeichert. Werden dabei datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten? Univ.-Prof. Nikolaus Forgó nimmt zu dieser Frage im Ö1 Mittagsjournal "GPS-Ticketing: Wie sieht es mit Datenschutz aus?" Stellung.