Erfolgreicher Workshop zum Thema Recht und Technologie an der Universität Wien in Kooperation mit der National University of Singapore (NUS)

19.05.2026

Am 19. Mai 2026 lud das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien in Kooperation mit der National University of Singapore zu einem Workshop zum Thema Recht und Technologie ein. Bei dieser Veranstaltung trafen sich Forschende und Studierende aus Wien und Singapur, um aktuelle, vergleichende und transnationale Ansätze rund um KI, automatische Entscheidungsfindung und die Regulierung von Plattformen zu diskutieren.

Die Begrüßung erfolgte durch Professor Christian Koller sowie die Organisator*innen Professorin Iris Eisenberger und Professor Ernest Lim.

Im Panel I ging Professor Weitseng Chen der Frage nach: „Preserving Democracy Through AI Law? Rethinking the Structural Limits of the EU AI Act“ (Wahrung der Demokratie durch KI-Recht? Die strukturellen Grenzen der KI-Verordnung der EU neu denken). Für ihn sind Kapitalmärkte eine offensichtliche und dennoch vernachlässigte verfassungsrechtliche Herausforderung im Bereich der KI-Governance. Professor Chen warf einen vergleichenden Blick auf die USA, Singapur, Taiwan und die EU und hinterfragte, ob Demokratien überhaupt die Konzentration von Kapital überwachen und ihr entgegenwirken können. Er betonte, dass ein geopolitischer Schutz von Demokratien durch die Bildung von Bündnissen zwischen mittelstarken Staaten erforderlich sei, um den durch die Kapitalmärkte geschaffenen strukturellen Abhängigkeiten entgegenzuwirken. In seinem Kommentar warf Professor Karl Stöger die Frage auf, ob die Kombination aus Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Gesetz über digitale Märkte tatsächlich einen ausreichenden, geopolitischen und demokratischen Schutz in der EU bieten kann.

Pengfei Shen setzte mit „The Explainability Framework in Administrative Automated Decision-Making: A Lesson from China“ (Das Rahmenwerk zur Erklärbarkeit in der verwaltungstechnischen automatisierten Entscheidungsfindung: Eine Lektion aus China) fort: Ausgehend von einer Untersuchung der Rechtsprechung in China zur automatisierten Entscheidungsfindung (ADM) entwickelte er ein zweistufiges Modell als Rahmenwerk der verhältnismäßigen Erklärbarkeit. Professor Michael Lysander Fremuth hob in seinem Kommentar die menschenrechtlichen Implikationen der automatisierten Entscheidungsfindung hervor und ging auf die damit einhergehenden Einschnitte so wie auf das Recht jedes Menschen ein, sich gemäß den allgemeinen Menschenrechten der automatisierten Entscheidungsfindung zu widersetzen. Er warf zudem die Frage auf, ob technologische Erklärungen die rechtlichen lediglich ergänzen oder grundlegend umgestalten, was zu einer anregenden Diskussion mit dem Publikum führte.

Panel II beschäftigte sich mit Fragen rund um digitale Plattformen und KI-Governance. Ying Hu behandelte „Online Platforms‘ Duty to Prevent User Misconduct“ (Die Pflicht von Online-Plattformen, Fehlverhalten von Nutzenden zu verhindern) und legte den Fokus insbesondere auf die Frage, ab welchem Punkt Plattformen zur Verhinderung von Fehlverhalten der Nutzenden nach US-amerikanischem Recht gesetzlich verpflichtet sind. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in Paragraph 230 des US-amerikanischen Communications Decency Act sowie des Ersten Zusatzartikels, stellte sie ihr Konzept der „begrenzten Pflicht“ zur Verhinderung von Fehlverhalten der Nutzenden durch Plattformen nach US-amerikanischem Recht vor. In seinem Kommentar zur Präsentation ging Professor Nikolaus Forgó näher auf die Plattformregulierung in der EU ein und hob dabei den stufenweisen Regulierungsansatz des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) sowie die wachsende Bedeutung von Meldepflichten im Rahmen des DSA und externe Risikoeinschätzungen durch öffentliche Wirtschaftsprüfungsunternehmen hervor.

Professorin Luh Luh Lan präsentierte zum Thema „Fiduciary Infrastructure for Agentic AI:  Director’s Duties and Investor Protection in the EU, South Korea and Singapore“ (Treuhänderische Infrastruktur für agentische KI: Pflichten des Leitungspersonals und Anleger*innenschutz in der EU, Südkorea und Singapur) und thematisierte damit die Governance-Risiken agentischer KI. Sie verglich die Ansätze dreier Rechtsprechungen, wobei sie zu dem Schluss kam, dass die KI-Governance mit dem Gesellschafts- und dem Wertpapierrecht in einem umfassenden Rahmen zu KI-bezogenen Risiken in Einklang zu bringen sei. In seinem Beitrag ging Professor Florian Möslein auf das Verhältnis zwischen agentischer KI und der Business Judgment Rule ein und hinterfragte dabei insbesondere, was eine „fundierte Grundlage“ für Entscheidungen von Leitungspersonal im Zusammenhang mit KI-Systemen darstellt. Ebenso wies er auf die stetigen Entwicklungen im Bereich der agentischen KI-Governance hin.

Panel III bildete den Abschluss des Workshops mit einer Präsentation von Professor Ernest Lim zum Thema „Same Words, Different Worlds: The Illusion of Shared Judicial AI Principles“ (Gleiche Worte, andere Welten: Die Illusion von gemeinsamen Grundsätzen von KI im Recht). In dem Vortrag wurden Unterschiede in KI-Grundsätzen verschiedener Rechtsprechungen untersucht, deren Terminologie und Wortlaut auf den ersten Blick ähnlich erscheinen. Professor Lim argumentierte, dass die Rahmenbedingungen für KI-Governance nicht auf einheitlichen Bedeutungen beruhen, da Ansätze zur KI-Regulierung stark von politischen Werten und den jeweiligen Ausprägungen der einzelnen Rechtsordnungen geprägt sind. Professorin Michaela Windisch-Graetz teilte in ihrem Kommentar weitere Überlegungen zu den Herausforderungen bei der Abstimmung und Rechtsauslegung der KI im Recht. Zudem warf sie weitreichendere Fragen zu den Zielen und Einschränkungen der internationalen KI-Governance auf. Insbesondere ging sie der Frage nach, ob globale Rahmenwerke tatsächlich auf gemeinsamen Werten beruhen können, obwohl die politischen und rechtlichen Systeme grundlegend unterschiedlich sind.

In ihren Schlussworten wiesen Professorin Iris Eisenberger und Professor Ernest Lim auf die Bedeutung eines fortwährenden internationalen und interdisziplinären Austauschs im sich rasch weiterentwickelnden Fachgebiet Recht und Technologie hin. Ein wiederkehrendes Thema bei allen drei Panels war, dass scheinbar gemeinsame Konzepte der KI-Governance oftmals über erhebliche Unterschiede in den Rechtskulturen, institutionellen Rahmenbedingungen und regulatorischen Prioritäten hinwegtäuschen. Durch den Workshop wurde aufgezeigt, dass die vergleichende Rechtswissenschaft sowohl für das Erkennen typischer Herausforderungen als auch kontextspezifischer Lösungen entscheidend ist.

Über den Tag hinweg wurden intensive Diskussionen geführt und die Teilnehmenden tauschten sich sowohl über theoretische als auch praktische Aspekte zur Thematik aus. Der Workshop bot eine hervorragende Plattform für den wissenschaftlichen Dialog wie auch für internationale und zukünftige Kooperation zwischen der Universität Wien und der National University of Singapore und unterstrich zugleich die Bedeutung der vergleichenden Rechtswissenschaft.

Die Veranstalter*innen möchten sich bei allen Referent*innen, Teilnehmenden und Mitwirkenden für den überaus erfolgreichen Workshop bedanken. Durch das große Engagement und das positive Feedback wurde die Relevanz der behandelten Themen und der Wert der internationalen wissenschaftlichen Kooperation noch einmal deutlich.