Wer haftet, wenn eine künstliche Intelligenz Schäden verursacht?

26.06.2023

Christiane Wendehorst erklärte bei einer Veranstaltung des Vereins "Jus Alumni" die Haftungslücken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).

Stellen Sie sich vor...

  • ...ein autonom fahrendes Fahrzeug kommt von der Straße ab und verletzt eine Passantin.
  • ...eine Software schätzt einen Bankkunden fälschlicherweise als kreditunwürdig ein.
  • ...ein Bewerbungsprogramm diskriminiert eine Person mit Migrationshintergrund.

Die Frage ist nun: Wer haftet für den Schaden, den die künstliche Intelligenz (KI) verursacht hat?

Christiane Wendehorst erklärte bei einer Veranstaltung des Vereins "Jus Alumni" die Haftungslücken beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Jakob Pflügl, Redakteur bei Der Standard, fasst die möglichen Antworten auf die Frage, wer haftet, wenn KI Schäden verursacht, in einem Artikel zusammen.

Als Expertin für Digitalisierungsagenden war Wendehorst maßgeblich an der wissenschaftlichen Vorarbeit zum Vorschlag für ein KI-Gesetz und eine KI-Haftungsrichtlinie beteiligt. Im Rahmen einer Europäischen Expertengruppe verfasste sie beispielsweise mit Kollegen einen Bericht zu „Liability for AI and other Emerging Digital Technologies“ und publizierte gemeinsam mit Yannic Duller eine Studie für die Europäische Kommission zu "Safety and Liability Related Aspects of Software".

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